13.07.2018

Pressemitteilung

Befehlsverweigerung rettet Beamtin vor Strafverfolgung

Büren/Paderborn – Das Verfahren gegen einen leitenden Mitarbeiter der Abschiebehaft Büren wurde von der Staatsanwaltschaft Paderborn eingestellt. Weil ein untergebener Beamte den Befehl verweigert hatte, einen Gefangenen Medikamente unter das Essen zu mischen, kam es zu keiner Straftat.

Im September 2017 wies eine leitende Beamtin der Abschiebehaft Büren, einen Beamten an drei verschiedenen Tagen an, einem psychisch kranken und in Isolierhaft untergebrachten Menschen Beruhigungsmedikamente unter das Essen zu mischen. Der Beamte wusste, dass diese Handlung eine Körperverletzung darstellt und verweigerte deswegen die Ausführung. Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. stellte daraufhin Strafantrag gegen die Beamtin. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt: Dadurch, dass sich der untergebene Beamte verweigerte, liegt nur eine straflose Anstiftung zu einem Vergehen vor.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren fordert nun deutliche Konsequenzen gegen die Leitung der Einrichtung in Büren und zur weiteren Gesetzgebung im Abschiebehaftvollzugsgesetz. „Es kann nicht angehen, dass die Gefangenen sich darauf verlassen müssen, dass es nicht zu einer Körperverletzung kommt, nur, weil ein Beamter den Gehorsam verweigert“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Der Verein kritisiert, dass es keine Beschwerdemöglichkeit für Gefangene auf der Isolierstation in Büren gibt. Da die Leitung der Einrichtung in der letzten Zeit Einfluss darauf nimmt, welche Gefangene den Verein sprechen dürfen, ist der Kontakt dahin abgebrochen. Die Inhaftierten der Isolierabteilung bekommen keinen Besuch.

Auch die Gremien, welche die Aufgabe haben, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, wie z.B. der Beirat und das Flüchtlingsministerium, besuchen die Gefangenen nicht. „Da ihnen regelmäßig das Mobiltelefon weggenommen wird, haben sie auch keine Möglichkeit, jemanden über ihre Situation zu informieren“, so Gockel.

Der Verein fordert das Parlament auf, ein unabhängiges Beschwerdemanagement einzuführen, welches Zugang zu den Räumen der Gefangenen hat. Nur so kann sichergestellt werden, dass in der Isolierstation die Gefangenen dem Personal gegenüber nicht schutzlos ausgeliefert sind. „Ähnliche Einrichtungen gib es z.B. in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Warum soll so etwas in Büren nicht auch möglich sein?“, fragt sich Gockel.

Als Anlage liegt die Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Paderborn bei.