31.05.2018

Neue Westfälische

Eingeschränkte Bewegung für Abschiebehäftlinge in Büren

Düsseldorf (KAN). In der Abschiebehaftanstalt in Büren werden Gefangene laut NRW minus Landesregierung in ihrer Bewegungsfreiheit zeitweise eingeschränkt. Dieses diene der „Sicherheit und Ordnung“ in der Einrichtung, sagte NRW minus Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP). In Büren sind laut Stamp häufig Personen untergebracht, die in ihrem Herkunftsland ohne Perspektive aufgewachsen und straffällig geworden sind. Dieses führe in der Vollzugspraxis oft zu sozialen Konflikten. Deshalb seien „freie zinnziehende Maßnahmen“ notwendig und nach den ausländerrechtlichen Bestimmungen der Abschiebehaft auch zulässig.