10.06.2014

Neue Westfälische

Gerichte stoppen Abschiebungen über Büren

Hagen/Büren (epd/JS). Das Amtsgericht in Paderborn ist offenbar nicht das einzige, das die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in der JVA Büren für rechtswidrig hält. Auch Gerichte in Meschede und Arnsberg stellen einem Bericht der Westfalenpost zufolge zurzeit keine Haftbefehle mehr gegen ausreisepflichtige Ausländer aus. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das im Grundsatz, betonte aber, dass Gerichte in anderen Teilen von NRW die Sache anders sähen.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Umgang mit Flüchtlingen, der zufolge Abschiebehäftlinge nicht gemeinsam mit normalen Strafgefangenen untergebracht sein dürfen. Seit 2007 sind in Büren aber auch Straftäter inhaftiert. Das Innenministerium hält die Zustände in Büren für rechtens - weil beide Gefangenengruppen räumlich getrennt seien, wie die Sprecherin sagte. Mehrere Gerichte sehen das anders und schicken keine Abschiebehäftlinge mehr in die zur Zeit einzige Abschiebehaftanstalt in NRW. Die betroffenen Ausländer bleiben in diesem Fall auf freiem Fuß.

Das letzte Wort hat nun der Europäische Gerichtshof: Er muss darüber entscheiden, ob jedes Bundesland eine spezielle Einrichtung für Abschiebungen unterhalten muss. In Düsseldorf werde zurzeit geprüft, ob Abschiebehäftlinge dann alternativ auch in Anstalten anderer Bundesländer gebracht werden könnten, sagte die Sprecherin. Ob das Land die Unterbringung grundsätzlich neu regeln werde, hänge vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs ab.