19.07.2014

Neue Westfälische

Abschiebehaft in JVA Büren soll bleiben

Minister Jäger bleibt hart / Sachsen-Anhalt lenkt ein

Büren (gär). Über die weitere Nutzung der JVA Büren als einziges Abschiebegefängnis in NRW bahnt sich heftiger Streit an. Während die Flüchtlingsorganisationen auf dem Standpunkt stehen, dass nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Abschiebehäftlinge auch in Büren nicht wie bisher mit Strafgefangenen in ein und demselben Gefängnis untergebracht werden dürfen, ist NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) offenbar bestrebt, die JVA Büren weiterhin für diese Klientel zu nutzen.

Mehrere deutsche "Obergerichte" hätten bestätigt, dass die JVA Büren den Anforderungen einer "speziellen Hafteinrichtung" im Sinne der Rückführungsrichtlinie der EU "gerecht" werde, schreibt Jäger in einer Presseerklärung. Die Abschiebehaft werde in Büren "in baulich eigenständigen Hafthäusern und damit räumlich getrennt von der Strafhaft vollzogen", so der NRW-Innenminister. Auch seien die Vollzugsbedingungen für Abschiebehäftlinge erleichtert.

Mit dieser Haltung werde der NRW-Innenminister "nicht durchkommen", prophezeit Frank Gockel, Sprecher des Bürener Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft. Das EuGH-Urteil sei "eindeutig", betonte auch Tobias Klaus, Sprecher von Pro Asyl. Gockel vermutet, dass die NRW-Landesregierung bloß "Zeit gewinnen" wolle. Er hat nach eigenen Angaben für sechs in Büren inhaftierte Ausländer, die ihn mandatiert hatten, "Haftaufhebungsanträge bei Gericht gestellt". Falls Ausländerbehörden in NRW neue Anträge auf Abschiebehaft stellen, werde es "Strafanzeigen wegen versuchter Freiheitsberaubung" geben. In Sachsen-Anhalt ist das nicht mehr nötig. Wie eine Sprecherin des Innenministeriums dort bestätigte, wurden dort alle Abschiebehäftlinge, acht an der Zahl, nach dem EuGH-Urteil sofort entlassen.