11.05.2011

Der Patriot

23-Jähriger doch schuldfähig?

JVA-Häftling warf Baby an die Wand. Ernste Zweifel an psychische Erkrankung

Büren - Eigentlich schien es klar zu sein, dass der 23-Jährige, der am 23. November 2010 seinen erst knapp vier Wochen alten Sohn an die Wand geworfen hatte, psychisch krank ist. So dachte die Paderborner Justiz sofort an Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einem forensischen Krankenhaus. Aber womöglich ist der 23-Jährige gar nicht so schwer psychisch krank. Gestern äußerte das Paderborner Schwurgericht daran ernste Zweifel. Die Richter ziehen nun eine Bestrafung des 23-Jährigen in Betracht.

Zwei Versionen geben Gericht zu denken

Nach der Anhörung von zwei Ärzten sind sich die Richter nicht sicher, dass Bahrija H. von Wahnvorstellungen gepeinigt war, als er seinen Sohn an die Wand der Besucherzelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Büren warf. Denn während er dem Gutachter Gerhard Dankwart berichtete, die Tat begangen zu haben, um aus der Justizvollzugsanstalt herauszukommen, in der er sich von kriminellen Kräften verfolgt fühlte, stellte der 23-Jährige seinem Arzt in Eickelborn sein Motiv anders dar. Bei ihrem Besuch habe ihm die Mutter des Kindes mitgeteilt, dass er nicht der Vater des Jungen sei, bekundete Bahrija H. in der Forensik, und da sei er „ausgerastet“. Zwei Versionen, die dem Gericht zu denken geben. Zumal der 23-Jährige während seines Aufenthaltes in Eickelborn psychisch völlig unauffällig ist, wie sein Arzt sagte. Eine Unterbringung in der Forensik ist damit für das Schwurgericht vom Tisch.

Ob der 23-Jährige wegen versuchten Totschlags zu verurteilen sein wird, hängt von der Ansicht der Experten ab, die die Richter demnächst vernehmen wollen. Noch in diesem Monat soll ein Arzt aus der Kinderklinik, in der der kleine Junge stationär behandelt werden musste, genaue Auskunft zu den Verletzungen geben. Zudem soll zu deren Gefährlichkeit ein Rechtsmediziner gehört werden.