16.03.2011

Neue Westfälische

Staatsanwaltschaft will Unterbringung

Nach Tötungsversuch in der Bürener JVA

Büren (NW/my). Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat die Paderborner Staatsanwaltschaft gegen den 23-jährigen Bahrija H. erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, am 23. November vergangenen Jahres einen Säugling gegen eine Wand in der Justizvollzugsanstalt Büren geworfen zu haben (die NW berichtete).

Nach einem Sachverständigengutachten liegt bei dem 23-jährigen Bahrija H. aus Bosnien-Herzegowina eine psychische Erkrankung vor, so dass Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist. Das teilte gestern Horst Rürup, Sprecher der Paderborner Staatsanwaltschaft, mit. Bahrija H. saß im November 2010 in der Justizvollzugsanstalt Büren in Abschiebehaft. Beim Besuch von Angehörigen übergab ihm seine Lebensgefährtin ihren kleinen Sohn, dessen Vater der H. sein soll.

Wohl weil er die Vorstellung hatte, nicht der Kindesvater zu sein, warf er das Kind für alle Anwesenden überraschend - nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in Tötungsabsicht - gegen die etwa einen Meter entfernte Wand der Besucherzelle. Das Kind erlitt erhebliche Kopfverletzungen und musste stationär behandelt werden. Ob dauerhafte Schäden bleiben, wird sich erst später zeigen, teilte Rürup gestern mit.

Die Staatsanwaltschaft Paderborn geht davon aus, dass angesichts des geistigen Zustandes des Täters, der sich derzeit in vorläufiger Unterbringung in der Psychiatrie befindet, auch in der Zukunft mit erheblichen Straftaten gerechnet werden muss. Sie hat deshalb beim Landgericht Paderborn auch ein Sicherungsverfahrens zur Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt.

Der Hauptverhandlungstermin ist für den 10. Mai vor der Strafkammer des Landgerichts Paderborn anberaumt worden.