26.07.2014
Abschiebehaft beendet
Ausländer Nach einem Beschluss des BGH öffnet sich für viele Asylbewerber die Zellentür.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit von Abschiebehaft in bestimmten Fällen sollen alle betroffenen Ausländer freikommen. Das Bundesinnenministerium teilte in Berlin mit, es habe seine nachgeordneten Behörden und die Länder über den BGH-Beschluss informiert und auf ein Ende der Haft in den betroffenen Fällen hingewirkt. Für die Aufhebung der Haftanordnung sind die Haftgerichte zuständig. Ein Innenressortsprecher sagte, aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei gebe es 30 Haftbefehle, die von der BGH-Entscheidung betroffen sein. Fast alle dieser Inhaftierten seien bereits freigekommen. Information über die Zahl der Betroffenen im Zuständigkeitsbereich der Länderpolizeien liegen dem Ministerium nach eigenen Angaben nicht vor.
Wer als Ausländer in Deutschland kein Aufenthaltsrecht besitzt und das Land verlassen muss, kann vom Staat in Abschiebehaft genommen werden. Der BGH hatte am Mittwoch jedoch entschieden, dass ein Asylbewerber vor seiner Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht mehr eingesperrt werden darf, wenn nur allgemein „der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will“. Dieser Passus zur Abschiebehaft im Aufenthaltsgesetz war den Richtern zu unkonkret. Wer mit dieser Begründung in Haft landete, kommt nun frei. dpa