01.01.1995
Abschiebehaft wird abgelehnt
Betrifft: „Erste Spende ‚Hilfe für Menschen‘…“ in der NW vom 14. Februar und Leserbrief „Rechtsbeistand gewähren“ in der NW vom 23. Februar:
Durch den Bericht „1. Spende …“ vom 14.2.1995 bzw., dem Leserbrief dazu vom 23.2.1995 entsteht der Eindruck, unser Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ würden möglicherweise nur rückkehrwillige Flüchtlinge unterstützen. Die Grundlage unserer Betreuungsarbeit in der JVA Büren waren jedoch immer die Probleme und Wünsche der betroffenen Menschen.
Ein Teil der von uns betreuten Häftlinge will sobald wie möglich wieder in das jeweilige Heimatland zurück. Sie benötigen z.B. Kleidung, Reisetaschen oder haben Probleme bei der Passbeschaffung. Mittellosen Häftlingen gibt der Verein zumindest eine minimale Unterstützung für den ersten Aufenthalt bzw. die Weiterreise im Heimatland. In anderen Fällen sollen Häftlinge gegen ihren Willen abgeschoben werden. Teilweise konnten wir durch Kontakte mit Rechtsanwälten erreichen, dass Abschiebehaft aufgehoben bzw. ein neues, fundiertes Asylverfahren aufgenommen wird. Dafür haben wir ggf. Eine Rechtsbeihilfe gewährt. Bei der Betreuung von inzwischen über 500 Häftlingen stellten wir leider immer wieder fest, dass die Ablehnung von asylsuchenden Flüchtlingen durch die Asylgesetze von 1993 viel zu schnell erfolgt oder sich nur auf Formalitäten stützt. Diese Regelungen müssen verbessert werden.
Unser Fazit ist, dass wir die heute in großem Umfang praktizierte Abschiebehaft ablehnen: zur Erleichterung einer Verwaltungsmaßnahme ist es unnötig, Menschen teilweise monatelang einzusperren.
Friedrich Wichmann Hilfe für Menschen Abschiebehaft Büren Neuhäuser Straße 68a 33102 Paderborn