26.07.2014

Abschiebehaft erneut von BGH beanstandet

Karlsruhe. Abschiebehäftlingen dürfen nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Das gilt auch, wenn es sich um ein getrenntes Gebäude handelt, wie am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Er verwarf damit die derzeitige Abschiebepraxis in Nordrhein-Westfalen. Am 17. Juli hatte schon der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geprüft, dass in Deutschland mehrere Bundesländer bislang keine speziellen Einrichtungen für Abschiebehäftlingen haben. (AFP/jW)