25.07.2014

NRW prüft Abschiebehaft

Nach ein BGH-Urteil können einige Asylbewerber aus der JVA Büren freikommen

Hamburg will weniger Flüchtlinge

Der Hamburger Vorstoß, zugunsten der Großstädte mehr Flüchtlinge auf dünner besiedelter Region zu verteilen, stößt in den anderen Bundesländern überwiegend auf Ablehnung. Wie eine Länderumfrage ergab, gibt es derzeit wenig Gegenliebe für eine Änderung des „Königsteiner Schlüssels“. Dieser regelt, wie die Asylbewerber auf die Länder entsprechend ihren Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl aufgeteilt werden. Nach Auskunft vieler Länder ist die Belastung für sie schon jetzt sehr hoch. Eine Sprecherin des Innenministeriums in NRW sagt: „Die steigenden Flüchtlingszahlen sind für alle Bundesländer gleichermaßen eine Herausforderung.“ dpa

Düsseldorf/Berlin. Hoffnung für Abschiebehäftlinge: Zwei aktuelle Urteile stärken die Rechte von Flüchtlingen. Nordrhein-Westfalen prüft nun, ob Asylbewerber aus der Haft in der Justizvollzugsanstalt Büren entlassen werden müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass Asylbewerber nicht einfach in Haft genommen werden dürfen, nur um ihre Rücküberstellung in ein anderes EU-Land sicherzustellen. Im konkreten Fall eines Pakistaners hatte das Bundesland Saarland mit Fluchtgefahr argumentiert. Für die Annahme einer Fluchtgefahr müssen aber objektive Kriterien vorlegen, die Deutschland bisher nicht festgelegt habe, beanstandeten die Richter. Zum Hintergrund: Nach dem sogenannten Dublin - Verfahren können Flüchtlinge, die über andere europäische Länder nach Deutschland kommen, in ihr Ankunftsland in Europa zurückverwiesen werden. Ein Asylantrag kann nur im Erstaufnahmeland gestellt werden. Derzeit sitzen nach Angaben des NRW Justizministeriums 30 Menschen in Büren in Abschiebehaft. Sieben von ihnen sollen in EU-Ländern abgeschoben werden. Das Innenministerium hat nun die Ausländerbehörde darüber informiert, dass Haftanträge gemäß dem BGH-Urteil nicht mehr auf Fluchtgefahr gestützt werden könnten. Seien Flüchtlinge mit dieser Begründung inhaftiert, müssen die Behörden sofort Haftaufhebung beantragen. Frank Gockel vom Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ forderte eine sofortige Freilassung der Abschiebehäftlinge. „Das Konzept der Abschiebehaft muss grundsätzlich auf den Prüfstand.“ Gockel verwies auch auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofs. Demnach dürfen Abschiebehäftlinge nicht mit Strafgefangenen festgehalten werden. Dies sei aber in Büren der Fall. Das Innenministerium bezweifelt das. Die Gruppen seien in verschiedenen Gebäuden untergebracht. dpa