12.09.2019

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) (Auszug)

Aufenthaltsgesetz vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147).

Noch nicht wieder aktualisiert - 2019 durch Innenminister Seehofer weitreichende Änderungen. Aktuelle Version unter www.gesetze-im-internet.de ansehen.
Eine Arbeitshilfe mit Änderungsmarkierungen findet sich hier.

Übersicht Struktur und wichtige Paragraphen:

Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 2   Begriffsbestimmungen
Kapitel 2: Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 11   Einreise- und Aufenthaltsverbot
Abschnitt 2: Einreise
§ 15   Zurückweisung
Abschnitt 3: Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
Abschnitt 4: Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Abschnitt 5: Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Abschnitt 6: Aufenthalt aus familiären Gründen
Abschnitt 7: Besondere Aufenthaltsrechte
Abschnitt 8: Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Kapitel 3: Integration
Kapitel 4: Ordnungsrechtliche Vorschriften
Kapitel 5: Beendigung des Aufenthalts
Abschnitt 1: Begründung der Ausreisepflicht
§ 53   Ausweisung
§ 54   Ausweisungsinteresse
§ 55   Bleibeinteresse
Abschnitt 2: Durchsetzung der Ausreisepflicht
§ 57    Zurückschiebung
§ 58   Abschiebung
§ 58a   Abschiebungsanordnung
§ 59   Androhung der Abschiebung
§ 60   Verbot der Abschiebung
§ 62   Abschiebungshaft
§ 62a   Vollzug der Abschiebungshaft
§ 62b Ausreisegewahrsam

Kapitel 6: Haftung und Gebühren
Kapitel 7: Verfahrensvorschriften
Abschnitt 1: Zuständigkeiten
Abschnitt 1a: Durchbeförderung
Abschnitt 2: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Abschnitt 3: Verwaltungsverfahren
Abschnitt 4: Datenschutz
Kapitel 8: Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration
Kapitel 9: Straf- und Bußgeldvorschriften
Kapitel 10: Verordnungsermächtigungen;  Übergangs- und Schlussvorschriften