13.01.2008

Asylverfahren - Hintergründe

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
Art.16a Abs. 1 Grundgesetz

Das Asylgrundrecht wurde 1993 durch 4 Absätze eingeschränkt:

  • Kein Asyl bei Flucht über sichere Drittstaaten
    … der Fluchtweg ist wichtiger als die Fluchtgründe!

  • Kein Asylverfahren für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern
    … wer garantiert, dass es dort keine Verfolgung gibt?

  • Der Rechtsweg wird eingeschränkt
    … ausländische Flüchtlinge sollen aus dem Verfolgerland klagen.

  • Nur eine Möglichkeit zum Asylverfahren in Europa
    … Abgelehnte werden ihren Verfolgern ausgeliefert.

Auch durch das neue Zuwanderungsgesetz von Januar 2005 hat es wieder einige Verschärfungen gegeben:

  • Immer weniger Flüchtlinge kommen bis nach Deutschland
    … aber die Zahl der Anerkennungen nach Artikel 16a durch das Bundesamt sind auf unter 1 Prozent gefallen!
  • Selbst bei Asylanerkennung gibt es keinen sicheren Aufenthalt mehr:
    … nach 3 Jahren wird automatisch der Asylstatus wieder geprüft und es gibt immer mehr Aberkennungsverfahren!
  •  Ohne fachliche Hilfe ist ein Asylverfahren fast chancenlos
    … aber immer mehr Beratungsstellen werden geschlossen!

Im August 2007 sind schon wieder neue Änderungen in Kraft getreten.

Das im Grundgesetz formulierte Recht auf Asyl erweckt bei den Flüchtlingen falsche Hoffnungen:

Das Asylrecht ist nur noch ein Feigenblatt der Politik!