26.04.2020

Corona-Flüchtlingshaftanstalt Büren

Büren – Wie erst jetzt bekannt wurde, sitzen seit einigen Tagen auch Flüchtlinge in Büren ein, die nicht abgeschoben werden sollen. Sie werden allein nach dem Infektionsschutzgesetz inhaftiert.

Mindestens sechs Flüchtlinge sitzen seit etwa einer Woche in der Abschiebehaft Büren ein, obwohl sie nicht abgeschoben werden sollen. Sie befinden sich dort in „Quarantäne“.

Den Quellen des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. nach könnte die Anzahl der Inhaftierten allerdings auch wesentlich höher sein. „Es ist sehr schwer an Informationen zu kommen, aber offenbar ist die Abschiebehaftanstalt Büren jetzt offizielles Gefängnis für Flüchtlinge bei Inhaftierungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins.

Damit wäre das Abschiebegefängnis in Büren das erste Gefängnis für Flüchtlinge nach dem IfSG. Zwar können Menschen grundsätzlich aus Seuchenschutzgründen inhaftiert werden, allerdings erfolgt die Unterbringung dann normalerweise in speziellen Krankenhäusern. Warum bei geflüchteten Menschen dieser Sonderweg eingeschlagen wird, bleibt offen.

„Büren ist für die Inhaftierung von Menschen in Quarantäne überhaupt nicht geeignet“, so Gockel. „Es gibt weder ausreichend qualifiziertes medizinisches Personal, noch ist das übrige Personal entsprechend geschult worden. Problematisch ist die Infektionsgefährdung zwischen den noch als Abschiebehäftlinge und den jetzt wegen IfSG neu Inhaftierten zu sehen. Da es die meisten Vorrichtungen, wie Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Abteilung, Verwaltung, nur einmal gibt, können z.B. Schmierinfektionen zwischen den Gefangenen nicht ausgeschlossen werden. Hinzu kommt, dass kein Vollzugsgesetz speziell für diese Gefangenen vorhanden ist.“

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft findet die Inhaftierung von Flüchtlingen nach dem IfSG in einem Abschiebegefängnis rechtlich sehr bedenklich und für die Betroffenen äußerst diskriminierend. „Das lfSG unterscheidet nicht zwischen Flüchtling und Nicht-Flüchtling. Warum werden sie nicht wie andere Menschen auch behandelt?“, fragt sich Gockel. “Dazu kommt die Ausgangssituation dieser Fälle von Quarantäne-Haft. Geflüchtete müssen weiterhin dicht an dicht in Lagern leben statt sie in dezentrale Unterkünfte zu evakuieren. Hier wird anscheinend ein höheres Ansteckungsrisiko der in den Lagern Lebenden in Kauf genommen. Auf der anderen Seite werden sie bei individuellen Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen unverhältnismäßig hart bestraft und in ein Gefängnis gesteckt. Das ist an struktureller Benachteiligung kaum zu überbieten.”