14.07.2018

Neue Westfälische

Keine Strafe für Beamtin der Abschiebehaftanstalt

Ermittlung: Die Vollzugsleiterin wies an, einem Häftling Tabletten ins Essen zu mischen

Von Carina Schmihing

Büren. Die Vorwürfe wiegen schwer, doch die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt: Die Vollzugsleiterin von Deutschlands größtem Abschiebegefängnis in Büren (Kreis Paderborn) soll angeordnet haben, einem Insassen heimlich Medikamente ins Essen zu mischen, und sich zwei nur leicht bekleideten männlichen Häftling genähert haben. Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ stellte im Januar Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Paderborn stellte das Verfahren gegen die Beamtin nun mangels hinreichender Tatverdacht sein. Die Bezirksregierung Detmold hat die Vorwürfe als Arbeitgeber geprüft. Auch sie hat keine strafrechtlich relevanten Verfehlungen feststellen können. Aus einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Paderborn, die der Redaktion vorliegt, geht hervor, dass die Vollzugsleiterin einen untergebenen Beamten an drei Tagen anwies, einem psychisch Kranken und in Isolationshaft untergebrachten Häftling, Beruhigungsmedikamente in sein Essen zu mischen. Die Medikamente wurden dem Häftling von einem Arzt verordnet, er verweigerte jedoch die Einnahme. Der beauftragte Mitarbeiter habe gewusst, dass das Untermischen der Medikamente eine Körperverletzung darstellt und verweigerte die Anweisung. In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft heißt es dazu, dass durch die Verweigerung des Beamten nur eine straflose Anstiftung zu einem Vergehen vorliege. Der Vorsitzende des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft“, Frank Gockel, kritisiert diese Stellungnahme scharf: „Es kann nicht angehen, dass die Gefangenen sich darauf verlassen müssen, dass es nicht zu einer Körperverletzung kommt, nur, weil ein Beamter den Gehorsam verweigert.“ 

Einem Häftling riss die Vollzugsleiterin den Intimschutz weg

 Auch in zwei weiteren Fällen hat die Staatsanwaltschaft das Verhalten das Verhalten der Beamtin geprüft. Sie war bei Einkleidung von Insassen dabei, wenn die Männer nackt in ihren Zellen waren, obwohl bereits ausreichend männliche Kollegen in den Räumen waren. Dabei hat sie unter anderen einem Insassen den Intimschutz weggerissen. Der Intimbereich war dabei aber bedeckt, weil der Mann unter dem Lendenschurz eine Unterhose trug. Beiden Fällen kommt laut Staatsanwaltschaft keine strafrechtliche Bedeutung zu. Die Bezirksregierung Detmold erwartet nun noch ein ausführliches Ergebnis des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Dann soll der Sachverhalt geprüft werden.