31.05.2015

Telefonkarten-Patenschaft

Wieso brauchen Gefangene Telefonkarten?

In der Abschiebehaftanstalt werden Menschen monatelang festgehalten. Sie bleiben bis zu 18 Monaten in Haft, obwohl sie nicht straffällig geworden sind. Viele von ihnen haben außerhalb der Gefängnismauern Familie, Freunde/Freundinnen oder Rechtsanwälte, zu denen der Kontakt oft nur durch das Telefon aufrecht zu erhalten ist. Für Angehörige und Freunde ist ein Besuch aus verschiedenen Gründen oft nicht möglich. Die Gebühren für die Anreise ihrer Anwälte können die Häftlinge meist nicht bezahlen. Da die Gefangenen nicht angerufen werden können, bleiben ihnen nur die Telefonzellen in der Haftanstalt, die mit Telefonkarten betrieben werden. Doch viele Gefangene haben dafür kein Geld.

Wie kann ich helfen?

Gefangene, die eine Telefonkarte benötigen, wenden sich oft an unseren Verein. Wir versuchen, soweit es unsere finanzielle Situation zulässt, den Häftlingen eine Karte auszuhändigen.

Seitdem die Abschiebehaftanstalt Büren im Mai 2015 wieder eröffnet wurde, sammeln wir wieder Geld, um Telefonkarten zu verteilen.

Wir bitten daher darum, eine Telefonkarten–Patenschaft zu übernehmen. Sie richten einen Dauerauftrag ein oder erteilen uns eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto. Den Zahlungsmodus bestimmen Sie ebenso wie die Höhe Ihrer Spende (eine Telefonkarte kostet uns 5,00 €). Sie können Ihren Dauerauftrag oder Ihre Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am Anfang eines jeden Jahres erhalten Sie unaufgefordert eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.

Ihre Telefonkarte hilft:

Wir haben in unseren Gesprächen mit den Häftlingen verstehen gelernt, dass Telefonkarten oft „Rettungsringe“ sind, die vor dem „Ertrinken“ bewahren.

Daher sind Telefonkarten für viele Gefangene oft die einzige Möglichkeit, Kontakt nach „draußen“ herzustellen.

  • Für uns ist es selbstverständlich, durch Besuche oder Gespräche mit FreundInnen oder Familienangehörigen in Verbindung zu stehen. Wenn Sie sich vorstellen, dass Sie an einem Ort festgehalten werden - getrennt sind von vertrauten Menschen - dann bekommt die Möglichkeit, ein Telefongespräch führen zu können, einen ungeheuren Stellenwert.
  • Für viele Flüchtlinge kommt ihre Verhaftung überraschend, und Angehörige wissen oft nichts über deren Verbleib. Ein Telefongespräch kann in dieser Situation außerordentlich hilfreich sein.
  • Wir lernten einen jungen Häftling kennen, dessen Verlobte bei seiner Verhaftung schwanger war. Sie konnte ihn wegen der räumlichen Entfernung und der Reisebelastung nicht besuchen. Die Verbindung zu ihm war nur über das Telefon möglich. Telefonisch erfuhr er, daß er Vater geworden ist. Ähnliche Schicksale begegnen uns in Büren immer wieder – kein Einzelfall!
  • Für viele Gefangene, deren Abschiebung ansteht, ist es lebenswichtig, mit Angehörigen oder Vertrauten im Herkunftsland zu telefonieren, um zu erreichen, dass sie ihn am Flughafen in Empfang nehmen. Dadurch konnte in vielen Fällen verhindert werden, dass die Abgeschobenen sofort nach ihrer Landung wieder verhaftet oder verschleppt wurden.

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