24.07.2014

Neue Westfälische

Urteile bringen JVA Büren weiter in Bedrängnis

Büren (gär). Für die Abschiebehaft gibt es größere Hürden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Asylbewerber vor ihrer Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden dürfen. Dazu fehle es an einer Rechtsgrundlage. Auch das in NRW einzige Abschiebegefängnis in Büren gerät weiter unter Druck. Der europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in der vergangenen Woche entschieden das Abschiebehäftlinge nicht in Gefängnissen, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen untergebracht werden dürfen. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Münster handelt es sich bei der JVA Büren nicht um eine spezielle Einrichtung im Sinne des EuGH-Urteils, weil dort auch Straftäter- „wenn auch getrennt von den Abschiebehäftlingen“- untergebracht sind. Das Innenministerium will die JVA Büren dennoch als Einrichtung für Abschiebehäftlinge „fortentwickeln“, wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigte. An der JVA soll heute eine Mahnwache stattfinden.