31.10.2018

Pressemitteilung

Nationalstelle zur Verhütung von Folter legt Bericht über Abschiebehaft vor

Büren/Wiesbaden – Die Nationalstelle zur Verhütung von Folter besuchte am 24. und 25. Januar 2018 die Abschiebehaftanstalt in Büren. Gestern wurde der Bericht veröffentlicht. Er legt massive Missstände in der Abschiebehaft offen.

Fehlende gesetzliche Grundlagen für Einzelhaft, Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Einzelhaft, Entkleidung von Gefangenen, Kameraüberwachung bei Toilettengängen, fehlende psychologische Betreuung und die Fixierung von Gefangenen, das sind nur einige Punkte, welche die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter bei ihrem Besuch der Abschiebehaftanstalt in Büren kritisiert hat. Diese Nationalstelle, welche die Bundesregierung nach Art. 3 des Antifolterprotokolls der Vereinten Nation eingerichtet hat, hat die Berechtigung, unangekündigt Gefängnisse aufzusuchen.

„Dass die Nationalstelle gravierende Missstände in der Abschiebehaft festgestellt hat, verwundert uns nicht“, sagt Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Der Verein kritisiert seit langer Zeit die teilweise unmenschlichen Haftbedingungen in Büren.

Gockel weiter: „Gerade die Unterbringung in Isolierhaft wurde von uns immer wieder verurteilt.“ Die Nationalstelle verurteilt insbesondere, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Verbringung in Einzelhaft gibt. Aber auch die Haftbedingungen auf der Isolierhaftabteilung sind dem Bericht nach menschenunwürdig. So werden z.B. Gefangene bei den Toilettengängen gefilmt.

Scharf kritisiert die Nationalstelle auch die Durchsuchung einschließlich einer Totalentkleidung von Gefangenen. Dieses soll nur erfolgen, wenn die Verhältnismäßigkeit gegeben ist und selbst dann nur unter Wahrung des Schamgefühls. Entsprechend hatte der Verein im Januar Strafanzeige gegen eine weibliche Bedienstete gestellt, die ohne triftigen Grund bei der Entkleidung von männlichen Gefangenen anwesend war und teilweise sogar die Initiative ergriffen hat.

Der Bürener Verein begrüßt es, dass die Nationalstelle eine gute Zusammenarbeit zwischen ihm und der Einrichtung wünscht. Auch der Petitionsausschuss des Landes NRW hat vor Kurzem Gespräche zwischen dem Verein und der Einrichtung angemahnt. Leider fanden Gespräche bisher nicht statt, da die Einrichtungsleitung nur mit bestimmten Vereinsmitgliedern reden möchte und nicht bereit ist, jeden vom Verein durch Absprache bestimmten Gesprächspartner zu akzeptieren.

„Insgesamt ist es ein niederschmetterndes Urteil, das die Nationalstelle in ihrem Bericht über die Einrichtung trifft “, so Gockel. Er fordert eine intensive Aufarbeitung der vorgetragenen Missstände. „Diese darf aber nicht nur intern erfolgen, sondern muss von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden.“

 Anlage: Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter