05.11.2018

Pressemitteilung

Abschiebehaftbedingungen sollen massiv verschärft werden

Büren/Düsseldorf – Die schwarz-gelbe Landesregierung plant eine massive Verschärfung der Haftbedingungen für Abschiebehäftlinge. Am 7.11.2018 findet hierzu eine Anhörung im Landtag statt. Bereits im Vorfeld haben fast alle Experten Bedenken geäußert.

In einem 24-Seitigen Papier äußert der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren massive Kritik an dem neuen Abschiebehaftvollzugsgesetz. Unter anderen ist auch ein Vereinsmitglied als Experte am 7.11.2018 im Integrationsausschuss des Landtages NRW geladen. Nicht nur der Verein sieht teilweise sogar verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

So sieht das neue Gesetz z.B. eine einwöchige Zugangsuntersuchung vor. Während dieser Zeit kann der Hofgang, der Besitz von eigener Kleidung, die Teilnahme an Freizeit, Sportangeboten und Gottesdiensten, der Empfang von Besuchen, die Postverschickung, die Nutzung eines Telefons und der Empfang von Radio und Fernsehen verboten werden. „Damit wird den Gefangenen eine Woche lang untersagt, mit Flüchtlingshilfsorganisationen und Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen“, so Frank Gockel, Pressesprecher des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. Dieses verstößt nach Auffassung des Vereins gegen die Rechtswegegarantie.

Aber auch der Verein selber wird in seiner Betreuungsarbeit durch das neue Gesetz massiv behindert. Die Betreuerinnen, die ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, können die Betroffenen nur in den Nachmittags- und Abendstunden aufsuchen, da sie überwiegend berufstätig sind. Nun wird aber genau dieser Besuch in den Abendstunden, nach 19:00 untersagt. Ferner ermöglicht das Gesetz, dass die Dauer der Gespräche mit den Gefangenen begrenzt wird. Zudem können die Gespräche auch überwacht werden. Die Nutzung von Mobiltelefonen und Computern wird dem Verein faktisch unmöglich gemacht. „Der Gesetzesentwurf will offensichtlich erreichen, dass NGO´s weniger Einblick in die Gegebenheiten und Abläufe der Abschiebehaftanstalt Büren bekommen. Nur so lassen sich die Einschränkungen erklären, die eine effektive Betreuungsarbeit fast unmöglich machen.“

Der Verein schlägt dem Gesetzgeber vor, ein unabhängiges Beschwerdemanagement einzurichten. „In den letzten Monaten gab immer wieder Berichte über Missstände. Anstatt nun eine ‚offene‘ Einrichtung zu schaffen, erzeugt der Gesetzgeber eine Atmosphäre, welche die Vertuschung erleichtert“, so Gockel. Seine Idee ist es, eine Stelle, z.B. bei einem Wohlfahrtsverband zu schaffen, von der unbehindert die Gefangenen besucht werden können. Diese Beschwerdestelle soll sich als Vermittler zwischen Gefangenen, Personal und Öffentlichkeit verstehen, Beschwerden aller Beteiligten aufnehmen, nach Lösungsansätzen suchen und gegebenenfalls dem Beirat, dem Ministerium und der Öffentlichkeit berichten.

Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zur Anhörung zum neuen Abschiebungshaftvollzugsgesetz NRW.

Das Gesetz selber und weitere Stellungnahmen finden Sie hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?wp=17&view=berver&w=native%28%27%28+%28vtyp+%3D+%27%271%27%27%29+AND+%28reihnr+%3D+%27%270100%27%27%29+%29+AND+%28+%28nummer%2Cgn+phrase+like+%27%271702962%2F0100%27%27%29+and+%28ev+%3D+%27%27g%27%27%29+%29+%27%29