03.04.2018

Frankfurter Rundschau

Kein Platz im Abschiebeknast

Die Politik will die Ausreise Tausender Menschen erzwingen, doch es gibt kaum Haftanstalten

Von Hendrik Geisler

 Die Zahl der Abschiebungshaftplätze in Deutschland wird sich in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln. Bundeswelt gibt es derzeit rund 400 Plätze in sieben Bundesländern. Nach Recherchen der Frankfurter Rundschau werden acht Bundesländern Ihre Kapazitäten nun ausbauen oder neue Einrichtungen errichten. Künftig soll es dann mehr als 900 Plätze geben.

Dass die vorhandenen Plätze nicht ausreichen würden. um die Abschiebung ausreisepflichtiger, aber nicht -williger Menschen im letzten Schritt zu erzwingen. zeichnete sich spätestens 2015 ab. Damals kamen immer mehr Menschen nach Deutschland, um vor Krieg und Verfolgung zu flüchten oder die persönlichen und wirtschaftlichen Lebensumstände zu verbessern – darunter nicht wenige, die sich von Anfang an kaum Hoffnung auf Asyl machen konnten. 2014 kehrten noch gut 27000 Ausreisepflichtige freiwillig in ihre Heimatländer zu rück oder wurden dorthin abgeschoben, 2015 waren es bereits 58 000, im Jahr darauf rund 80 000 Menschen.

Dennoch wurden Einrichtungen eher geschlossen, als erweitert.2015 wickelte der damalige Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) die unrentable Anstalt in Berlin Grünau mit 214 Plätzen ab. Als Ausgleich vereinbarte Berlin mit dem Land Brandenburg, zehn der 108 Plätze in der Abschiebungshaftanstalt In Eisenhüttenstadt nutzen zu dürfen. Weil die aber vor einem Jahr aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden musste. haben nun weder Berlin noch Brandenburg eigene Plätze für Abschiebehäftlinge.

In einem Beschluss der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten hieß es im Februar des vergangenen Jahres. das Bundesamt für Migration und Fluchtlinge werde in den folgenden Monaten wohl eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen:  "Die Zahl der Ausreisepflichtigen wird dadurch 2017 weiter steigen. Also sollten zusätzliche Kapazitäten zur Sicherstellung der Ausreise entstehen: "Die Länder stellen eine ausreichende Zahl von Abschiebungshaftplätzen möglichst in räumlicher Nähe von zentralen Ausreiseeinrichtungen oder in anderen Abschiebungshafteinrichtungen bereit“, heißt es im Beschluss.

Was aber eine ausreichende Zahl von Abschiebungshaftplätzen sein soll. wurde nicht festgelegt. Auch das Bundesinnenministerium äußert sich dazu nicht, teilt auf Anfrage mit: „Eine ausreichende Anzahl von Abschiebungshaftplätzen ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern ein wichtiges Element um bestehende Vollzugshindernisse bei Rückführungen abzubauen, damit diese bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen genutzt werden können, um Rückführungsmaßnahmen effektiv vorbe­reiten zu können."

Flüchtlingsräte kritisieren, dass Abschiebehaft oft rechtswidrig verhängt wird

Fakt ist: Ende Februar waren 231265 Menschen In Deutschland ausreisepflichtig, Davon   haben rund 169 000 eine Duldung. Ihre Abschiebung wurde ausgesetzt

Und Ausreisepflichtige darf man nicht einfach so aufgrund ihres Status wegsperren, bis sie abgeschoben werden. Hat sich eine Person bereits der Abschiebung entzogen oder gibt es Anzeichen, dass sie es tun wird, können Richter Abschiebehaft verhängen. Diese kann bis zu sechs Monate andauern. Anders das Ausreisegewahrsam, das bis zu zehn Tagen dauern kann - es wird dann richterlich angeordnet, wenn eine Person die Ausreiseplicht hat verstreichen lassen oder zu erwarten ist, dass sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird.

Je mehr Ausreisepflichtige in einem Land leben, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen versuchen, sich der Abschiebung zu entziehen. Häufig kommen aber auch Menschen in Abschiebungshaft oder -gewahrsam. ohne die Voraussetzungen dafür erfüllt zu haben. Dem Flüchtlingsrat Niedersachsen zufolge haben sich beispielsweise 23 Prozent der Fälle in der Anstalt Lichtenhagen nach erneuter gerichtlicher Prüfung als rechtswidrig erwiesen. Eine Auswertung des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren, der die Gerichtsverfahren von 221 Gefangenen in NRW begleitet hat, zeigt, das in mehr als 60 Prozent der Fälle die Betroffenen zu Unrecht inhaftiert waren. 

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2014 muss die Abschiebungshaft zudem klar von der Strafhaft getrennt werden. Abschiebehäftlinge haben deutlich mehr Freiheiten als Strafgefangene: Sie dürfen täglich Besuch empfangen, ihre eigene Kleidung tragen. Handys und Internet benutzen und sich verhältnismäßig frei bewegen. Die Entscheidung des EuGH hatte dazu geführt, dass mehrere Bundesländer Ihre Abschiebepraxis anpassen mussten.

Einige Länder bemühen sich indes mehr als andere, dem Beschluss der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten von 2017 nachzukommen und für Abschiebungshaftplätze zu sorgen. Lm Gefängnisneubau im bayrischen Passau sollen bis zu 200 der 4 Haftplätze für die Abschiebungshaft genutzt werden können. Die Bauarbeiten werden voraussieht lieh im Herbst 2022 abgeschlossen sein.

In NRW war die Kapazität der bundesweit größten Einrichtung in Buren 2017 von 100 auf 140 Plätzen erhöht werden. Bald soll es 35 weitere geben. Die geschlossene Brandenburgische Einrichtung in Eisenhüttenstadt soll mit 30 Plätzen wiederhergerichtet werden. Berlin will in einer ehemaligen Jugendarrestanstalt zehn Abschiebungsplätze speziell für Gefährder einrichten. Bis Ende 2019 bekommt auch Baden-Württemberg in Pforzheim 44 neue Plätze.  Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg kooperieren bei der Abschiebehaft: In Glückstadt, eine Stunde nordwestlich von Hamburg in Schleswig-Holstein gelegen, entstehen 60 Plätze. Je 20 sind für jedes der drei Bundesländer vorgesehen.

In der sächsischen Landeshauptstadt Dresden soll noch Mitte dieses Jahres ein Bau mit 58 Abschiebehaftplätzen eröffnet werden, eine eigene Anstalt hatte das Bundesland bis dahin nicht.  Auch Hessen wird in Darmstadt eine eigene Abschiebungshaftanstalt für mindestens 50 Personen einrichten. Sachsen-Anhalt geht den gleichen Schritt mit 30 Plätzen in der ehemaligen JVA Dessau.

Lediglich Thüringen und das Saarland müssen dann nicht auf Einrichtungen andere Bundesländer zurückgreifen, eigene Abschiebehaftplätze sind dort nicht geplant.