19.01.2008

Telefonkarten-Patenschaft

Wieso brauchen Gefangene Telefonkarten?

In der Abschiebehaftanstalt werden Menschen monatelang festgehalten. Sie bleiben bis zu 18 Monaten in Haft, obwohl sie nicht straffällig geworden sind. Viele von ihnen haben außerhalb der Gefängnismauern Familie, Freunde/Freundinnen oder Rechtsanwälte, zu denen der Kontakt oft nur durch das Telefon aufrecht zu erhalten ist. Für Angehörige und Freunde ist ein Besuch aus verschiedenen Gründen oft nicht möglich. Die Gebühren für die Anreise ihrer Anwälte können die Häftlinge meist nicht bezahlen. Da die Gefangenen nicht angerufen werden können, bleiben ihnen nur die Telefonzellen in der JVA, die mit Telefonkarten betrieben werden. Doch viele Gefangene haben dafür kein Geld.

Wie kann ich helfen?

Gefangene, die eine Telefonkarte benötigen, wenden sich oft an unseren Verein. Wir versuchen, soweit es unsere finanzielle Situation zulässt, den Häftlingen eine Karte auszuhändigen. Die Nachfrage nach Karten ist jedoch größer, als unser Verein über Spenden abdecken kann.

Wir bitten daher darum, eine Telefonkarten–Patenschaft zu übernehmen. Sie richten einen Dauerauftrag ein oder erteilen uns eine Einzugsermächtigung von Ihrem Konto. Den Zahlungsmodus bestimmen Sie ebenso wie die Höhe Ihrer Spende (eine Telefonkarte kostet uns 5,00 €). Sie können Ihren Dauerauftrag oder Ihre Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Am Anfang eines jeden Jahres erhalten Sie unaufgefordert eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.

Ihre Telefonkarte hilft:

Wir haben in unseren Gesprächen mit den Häftlingen verstehen gelernt, dass Telefonkarten oft „Rettungsringe“ sind, die vor dem „Ertrinken“ bewahren.

Daher sind Telefonkarten für viele Gefangene oft die einzige Möglichkeit, Kontakt nach „draußen“ herzustellen.

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