22.10.2008
Informationen für Besuche von Abschiebegefangenen
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Wenn Sie einen Freund, Verwandten oder Bekannten in der JVA Büren besuchen wollen, ist folgendes zu beachten:
1. Der Zutritt zur JVA ist nur mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Ähnlichem) möglich, ein Führerschein reicht nicht aus.
Je nach Beschränkungen in Ihrem Aufenthaltspapier kann es notwendig sein, eine Reiseerlaubnis der für Sie zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
2. Es ist sinnvoll, vor dem Besuch telefonisch nachzufragen, ob sich die Person, die Sie besuchen möchten, an dem Tag in der JVA aufhält und nicht zu einer Botschaftsvorführung, einem Gerichtstermin oder Ähnlichem unterwegs ist.
Die Telefonnummer lautet 02951/971-0.
3. Besuchszeiten:
Einlass ist Montags bis Freitags um 9.30 Uhr.
Die Besuchszeit endet um 17.30 Uhr, der letzte Einlass ist um 16.30 Uhr.
Donnerstags endet die Besuchszeit bereits um 16.00 Uhr, letzter Einlass ist um 15.00 Uhr.
Die Dauer des Besuchs ist nicht begrenzt, es sei denn, die Besuchsabteilung ist sehr voll.
Sonntags ist um 9.30 Einlass, letzter Einlass um 16.00 Uhr, die Besuchszeit endet um 17.00 Uhr.
Sonntags ist die Dauer des Besuchs auf EINE STUNDE begrenzt!
An Feiertagen gibt es Sonderregelungen, die telefonisch erfragt werden sollten.
4. Für jeden Besuch eines Gefangenen sind maximal drei Personen zugelassen.
5. Sie dürfen Kleidung und Reistaschen/Koffer am Eingang abgeben, bedenken Sie aber bitte, dass im Fall einer Abschiebung per Flugzeug maximal 20-25 kg Gepäck mitgenommen werden können.
6. In die Besuchsabteilung können Sie Telefonkarten, Briefmarken und bis zu 15,00 € in Kleingeld mitnehmen. Mit dem Geld können Sie an Automaten Getränke, Tabak und Ähnliches kaufen.
7. Es ist nicht erlaubt, Mobiltelefone, Tabak/Zigaretten, Nahrungsmittel, Kosmetikartikel und Ähnliches mit zubringen.
8. Möglich ist es aber, bestimmte Genussmittel per „Paketmarke“ für einen Gefangenen abzugeben, sowie Geld auf das Konto des Inhaftierten einzuzahlen.
Es kann passieren, dass einzelne dieser Regeln irgendwann durch die JVA geändert werden - wir werden dann versuchen, darauf so bald wie möglich hier hinzuweisen.
Hier einige weitere Hinweise:
Die Einzahlung von Geldbeträgen ist gut zu überlegen. In den meisten Fällen wird das Geld von der Ausländerbehörde gepfändet, um die Abschiebung zu finanzieren. Abschiebehäflinge müssen die Haft und die Abschiebung - Fahrten zu Botschaften und Flughafen, sowie Begleitung durch Beamte und Flugticket - soweit wie möglich selber bezahlen. Ein Betrag bis zu 225 € ist vor der Pfändung sicher. Zu den 225 € zählen aber alle Geldeingänge während der ganzen Zeit der Inhaftierung, unabhängig davon, wie viel Geld inzwischen ausgegeben wurde! Gefangene, die kein eigenes Geld besitzen, bekommen ein Taschengeld.
Die Adresse der JVA Büren lautet:
Justizvollzugsanstalt Büren
Stöckerbusch 1
33142 Büren
Im Internet: http://www.jva-bueren.nrw.de
Anreise per Auto:
Über den Ort Büren, von der Ecke Bahnhofstraße – Königstraße die Lindenstraße in Richtung Haaren fahren, nach etwa 6 km rechts abbiegen und noch etwa 2 km weiter durch den Wald.
Oder
Von der A 33 am Autobahnkreuz Wünneberg-Haaren Richtung Brilon, die Autobahn wird zur Bundesstraße 480, die erste Abfahrt gleich wieder Richtung Büren abzweigen, nach etwa 5 km links abbiegen und noch weitere 2 km durch den Wald.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Mit dem Zug bis nach Geseke oder Paderborn, dann weiter mit dem Bus nach Büren. Geseke liegt näher an Büren als Paderborn. Ab Paderborn mit der Bus-Linie 400, ab Geseke mit der Bus-Linie 465 .
Von Büren aus fährt nur in der Mittagszeit ein Schulbus Richtung Haaren, der an der Straße von Büren nach Haaren, etwa 2 km von der JVA hält. Sonst geht es nur mit einem Taxi von Büren weiter zur 8 km entfernt gelegenen JVA.