13.01.2008

Haftbedingungen

Abschiebehaft ist keine Straf- oder Beugehaft, sondern eine behördliche Sicherungsmaßnahme, die aber den Bedingungen des Strafvollzugsgesetzes unterliegt.

Abschiebehaft bedeutet: Isolation, Warten, Zweifel, Angst, Langeweile, Ungewissheit, Erzwungene Passivität, Todesfälle, Fremdbestimmter Tagesablauf, Zweifel, Willkür, Wut, Selbstverletzung, Psychische Erkrankung, Ausgeliefert sein, Scham, Schlafstörungen, Ohnmacht, Hilflosigkeit, Sanktionen, Hunger, Suizidversuche, Einzelhaft, Misstrauen