13.01.2008
Haftbedingungen
Abschiebehaft ist keine Straf- oder Beugehaft, sondern eine behördliche Sicherungsmaßnahme, die aber den Bedingungen des Strafvollzugsgesetzes unterliegt.
- Abschiebehäftlinge sind in ihnen Zellen eingeschlossen.
- Das Gefängnis ist von einer 6 m hohen Mauer umgeben.
- Haft ist maximal bis zu 18 Monaten möglich.
- Kontakt zu Familie, Freundinnen, Freunden, Anwältinnen und Anwälten ist wegen der großen Entfernungen schwierig.
- Gefangene können nicht angerufen werden und selber nur sehr eingeschränkt telefonieren.
- Das Geld von Abschiebehäftlingen wird gepfändet, um damit die Haft und die Abschiebung zu finanzieren.
