28.6.99

Kaum noch Chancen für Guineer – Abschiebetermin für 30.6.99 festgelegt – Bundesgrenzschutz „begleitet“ Flüchtlinge trotz Mißhandlungsvorwürfe.

 12 von 15 Flüchtlinge aus Guinea, die am 17.3.99 abgeschoben worden sind und dann auf Grund fehlerhafter Papiere von Guinea nicht aufgenommen wurden, droht erneut die Ab­schiebung. (Siehe meine Pressemitteilung vom Freitag, erneute Anforderung bei mir möglich). Wie wir jetzt erfahren haben, ist die Abschiebung nicht am 29.6.99, sondern einen Tag später, am 30.6.99 geplant. Nach dem ersten Abschiebetermin im März gaben die Flücht­linge an, daß sie massiv vom Bundesgrenzschutz mißhandelt worden sein. Trotz des aus­stehenden Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung im Amt will das Innenministerium NRW die Flüchtlinge abschieben. Auch eine eingelegte Petition beim Landtag NRW und das dort noch ausstehende Verfahren hindert das Innenministerium nicht, eine Abschiebung durchzuführen. Dieses steht sicherlich nicht im Einklang mit Art. 41a der Verfassung von NRW und auch nicht mit Art. 19 des Grundgesetzes, da dem Petitionsausschuß die Möglich­keit genommen wird, die Flüchtlinge anzuhören und diese sich gegenüber der Landesregie­rung nicht mehr äußern können. Auf einen Brief des Flüchtlingspolitischen Sprechers der Grünen und Mitglied des Petitionsausschusses, Jamal Karsli, MdL, der eine Aussetzung der Abschiebung fordert, hat das Innenministerium bisher nicht reagiert.

Es war von vornherein geplant, die Flüchtlinge wieder durch den Bundesgrenzschutz zu „be­gleiten“. Dieses war nach der alten Erlaßlage des Bundesinnenministeriums nicht möglich. Durch den Druck der Öffentlichkeit in diesem Abschiebefall auf das Innenministerium NRW hat dieses auf das Bundesinnenministerium eingewirkt, so daß der entsprechende Erlaß am Freitag aufgehoben worden ist. (Dieser Erlaß ist daraufhin zustandegekommen, daß ein Sudanese bei der Fesselung durch den Bundesgrenzschutz erstickt worden ist. Diese Fesse­lung wurde auch beim ersten Abschiebeversuch dieser Flüchtlinge aus Guinea angewandt.) Es ist nicht ausgeschlossen, daß die selben Bundesgrenzschutzbeamten, die beim ersten Flug mitgeflogen sind, auch diesmal wieder eingesetzt werden. Der Unterschied ist, daß diesmal zu Beobachtungszwecken Landesbedienstete mitfliegen sollen. Es bleibt die Frage, warum eine solche Beobachtung das Innenministerium durchführt, wo dort doch davon ausgegangen wird, daß beim ersten Flug alles in Ordnung war.

Es gibt für die Flüchtlinge, denen bei ihrer Rückkehr Folter und Tod drohen, kaum noch eine Chance, außer daß das Innenministerium NRW doch noch einlenkt. Frau Reimer von der IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) und Herr Gockel von der Menschen­rechtsorganisation „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“ sprachen heute nach­mittag mit Inhaftierten in der JVA Büren. Die sieben Flüchtlinge rechnen mit dem schlimmsten und doch können sie selber nichts mehr unternehmen. Ihnen wurde bisher nicht­einmal, wie sonst üblich, der Flugtermin mitgeteilt. Dieses verstößt gegen den Erlaß des In­nenministeriums des Landes NRW vom 25.4.96, welcher im Punkt 5.2 regelt:  „der Abschie­betermin soll dem Abschiebehäftling regelmäßig mindestens eine Woche vor dem Abschie­bungstermin angekündigt werden [...].“. Auch sagt das Ausländergesetz, daß Termine vorher anzukündigen sind: „[...] Die Abschiebung soll mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.“ §50 AuslG. Der Gesetzgeber hat diesen Paragraphen eingeführt, um den Flüchtlin­gen die Möglichkeit einzuräumen, Freunde, Bekannte und Menschenrechtsorganisationen frühzeitig zu Informieren, damit diese unter Umständen  dafür sorge tragen können, daß sie unbeschadet den Flughafen verlassen können. Dieses ist im vorliegenden Fall wohlweislich mißachtet worden.   

Wir fordern das Innenministerium auf, diese Abschiebung sofort zu stoppen, bis über die Pe­tition entschieden worden ist, sowie das Verfahren gegen den Bundesgrenzschutz abgeschlos­sen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Gockel