20.6.99
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,
anbei sende ich Ihnen/Euch einen Bericht der IGFM über den Versuch, 15 Asylbewerbern nach Guinea abzuschieben. Der Bericht schildert, auf welche menschenverachtende Art und Weise der Bundesgrenzschutzes mit diesen Flüchtlingen umgegangen ist. Er bringt Licht in die Abschiebepraxis an einem Punkt, der nur sehr schwer einzusehen ist. Sind die Flüchtlinge erst einmal dem Bundesgrenzschutz übergeben, betreten Sie einen Raum, der für Menschenrechtsorganisationen nicht mehr einsehbar ist. Wie wir auch aus anderen Berichten vermuten müssen, sind die in dem Bericht geschilderten Tatsachen keine Seltenheit. Dieses wird letztendlich auch dadurch dokumentiert, daß am 28.5.99 zum zweitenmal bekannt wurde, daß der Bundesgrenzschutz einen Flüchtling bei der Abschiebung tötete.
Dem Schicksal, der in dem Bericht beschriebenen Flüchtlingen, sollte momentan unsere ganze Aufmerksamkeit gelten. Durch die verstärkten diplomatische Bemühungen, sie abzuschieben, befinden sie sich in besonderer Gefahr. In Guinea müssen Sie damit rechnen, durch Sicherheitskräfte mißhandelt zu werden. Ein erneuter Abschiebetermin ist bereits für den 29.6.99 geplant. Wir hoffen, daß eine Verbreitung dieses Berichtes dazu beiträgt, diese Abschiebung zu stoppen. Zuerst muß der geschilderte Sachverhalt vollständig aufgeklärt werden und sichergestellt sein, daß die Flüchtlinge nicht in ein Land abgeschoben werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohen. Es kann nicht mit angehen, daß Flüchtlinge bereits in den Händen des Bundesgrenzschutzes um ihr Leben fürchten müssen. Auch ist eine dermaßen Menschenunwürdige Behandlung nicht mit den Menschenrechten oder dem Grundgesetz der BRD vereinbar.
Für weitere Nachfragen steht die Verfasserrin des Berichtes, Frau Reimer, unter der Telefonnummer 02403-21408 zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gockel
[Der Bericht steht im WEB nicht zur Verfügung, er kann aber gegen Rückporto angefordert werden]